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Wie geht es mit REACH im Vereinigten Königreich weiter, wenn Großbritannien die Europäische Union (EU) mit Wirkung zum 31. Januar 2020 verlässt?

Bis Ende 2020 gibt es eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und den anderen EU-Mitgliedsstaaten vorerst zu denselben Bedingungen wie bisher fortgesetzt werden können. Nach dieser Übergangszeit haben europäische Verordnungen, wie etwa die REACH-, CLP-, BPR-Verordnung keine Gültigkeit mehr im Vereinigten Königreich.

Die britische Regierung hat erklärt, auch im neuen UK-REACH den Prinzipien der REACH-Verordnung folgen zu wollen, insbesondere: Keine Daten, kein Markt („no data, no market“); Tierversuche nur als letztes Mittel („last resort“ principle); Zugang zu Informationen für Arbeiter und natürlich dem Vorsorgeprinzip.

Welche Auswirkungen gibt es auf britische Firmen, die in die EU exportieren?

Britische Firmen, die bereits unter EU-REACH registriert haben, können ihre Registrierungen direkt in das neue UK-REACH übertragen. Hierfür übermitteln die Firmen Basisinformationen bis zum 30. April 2021 an die zuständige britische Behörde HSE (Health and Safety Executive).

Die kompletten Datensätze müssen in Folge gestaffelt nach Tonnage und Gefährdungspotential mit Übergangsfristen von 2, 4 bzw. 6 Jahren (ab Stichtag 28. Oktober 2021) eingereicht werden. Liegen die kompletten Daten bis zum Ende der Fristen nicht vor, erlöschen die Registrierungen.

Welche Auswirkungen gibt es für Firmen mit Sitz in der EU, die nach Großbritannien liefern?

Für Importe aus der EU ist ab 1. Januar 2021 eine Registrierung in Großbritannien erforderlich. Für britische Unternehmen, die bereits Stoffe aus der EU importieren, gibt es Übergangsfristen. Diese Unternehmen müssen bis zum 27.Oktober 2021 eine Downstream User Meldung (DUIN) an HSE über ihre Absicht machen, weiterhin Stoffe aus den anderen europäischen Mitgliedsstaaten zu importieren.

Eine neue Registrierung muss innerhalb von 2, 4 bzw. 6 Jahren nach dem Stichtag 28.Oktober 2021 bei britischen HSE eingereicht werden, abhängig von Tonnage und Gefahrenpotential des Stoffes. Eine Alternative ist die Registrierung durch einen Alleinvertreter.

Zulassung von Stoffen unter UK-REACH

Auch die Zulassung von Stoffen wird unter dem UK-REACH unabhängig von der EU reguliert werden. Zulassungsanträge, die unter EU-REACH eingereicht wurden und für die es eine Entscheidung bis zum 31. Dezember 2020 (mit Review Datum) gibt, werden unter UK-REACH gültig sein, wenn die die Zulassung betreffenden Informationen innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Übergangsfrist an HSE übermittelt werden. Danach müssen Zulassungen separat für Großbritannien erlangt werden. Dies gilt ebenfalls für Zulassungsanträge, die bereits in der EU eingereicht wurden, bei denen jedoch bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Online-Service „Comply with UK-REACH“ und andere Hilfestellungen

Der Online-Dienst 'Comply with UK REACH' soll am 1. Januar 2021 starten. Unternehmen können den Dienst nutzen, um bestehende EU-Registrierungen im Vereinigten Königreich zu validieren, eine DUIN an HSE durchzuführen und neue Stoffregistrierungen einreichen. Die britische Chemikalienagentur (HSE) hat zudem eine detaillierte Anleitung zu den Regelungen zum UK REACH veröffentlicht. Diese ist nach Szenarien bzw. Akteuren gegliedert. Ebenso werden die „Häufig gestellten Fragen und Antworten zum Brexit“ der ECHA zu den Themen REACH, CLP, BPR und PIC in Großbritannien stetig aktualisiert.

Für Nordirland gelten Sonderregelungen

Firmen mit Sitz in Nordirland sollen von den Regelungen ausgenommen werden (Northern Ireland Protocol). Der Handel zwischen Nordirland und der EU soll weiterhin unter EU-REACH erfolgen. Regelungen hierfür werden aktuell ausgearbeitet.

Es bleibt also festzuhalten:

Unternehmen mit Sitz in der EU, die im Rahmen der britischen REACH-Verordnung chemische Stoffe in das Vereinigte Königreich importieren, müssen sicherstellen, dass diese durch eine gültige Registrierung abgedeckt sind. Diese Unternehmen können den Stoff unter UK-REACH durch einen in Großbritannien ansässigen Alleinvertreter oder einen angeschlossenen Importeur in Großbritannien registrieren lassen. Ein direkter Handel mit Kunden in Großbritannien über bestehende EU-REACH-Registrierungen wird ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.


Aline Rommert
ist beim VdL Referentin für
Produktsicherheit, Nanotechnologie,
technische Gesetzgebung und REACH.
rommert@vci.de